- Kurzreferat:Dieses Dokument legt Anforderungen fest und gibt Empfehlungen für die Auslegung, Installation, Prüfung, Instandhaltung und Sicherheit von ortsfesten Kohlendioxid-Löschanlagen in Gebäuden, Anlagen oder anderen Bauwerken. Es gilt nicht für Löschanlagen auf Schiffen, in Flugzeugen, auf Fahrzeugen oder auf mobilen Feuerlöschgeräten oder für unterirdische Anlagen im Bergbau; es gilt auch nicht für Kohlendioxid-Vorinertisierungsanlagen. Die Auslegung von Systemen, bei denen die nicht verschließbare(n) Öffnung(en) eine bestimmte Fläche überschreitet/überschreiten und bei denen die Öffnung(en) der Einwirkung von Wind ausgesetzt sein kann/können, wird nicht spezifiziert, obwohl allgemeine Leitlinien für das in solchen Fällen zu befolgende Verfahren angegeben werden (siehe 7.4.3.2).
- Dokumentnummer:DIN EN 17966
- Ausgabedatum:01.06.2023
- Dokumentart:Norm-Entwurf
- Titel:Brandschutzeinrichtungen - Kohlenstoffdioxid-Löschanlagen für den Einsatz in Gebäuden - Planung und Einbau (ISO 6183:2022, modifiziert); Deutsche und Englische Fassung prEN 17966:2023
- Autor:DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)
- Suchbegriff:Anforderung; Anlage; Begriffe; Berechnung; Brandbekämpfung; Brandschutzeinrichtung; Definition; Durchfluss; Einbau; elektrische Gefährdung; Feuerlöschanlage; Feuerwehrwesen; gasförmig; Gebäude; Inspektion; Installation; Instandhaltung; Kohlenstoffdioxid; Konzentration; Löschanlage; Löschmittel; ortsfest; Planung; Prüfung; Prüfverfahren; Raumschutz; Schulung; Sicherheit; Sicherheitsvorkehrung; Sprinkler; Steuereinrichtung; Temperaturbegrenzung; Zufuhr
- Anwendungsfelder:20.05 Gase, Dämpfe, Schwebstoffe (Nebel, Rauch, Staub); 25.20 Rettungs- und Brandbekämpfungsgeräte und -ausrüstungen
- Gefährdungen:AB Terminologische Festlegungen in Normen mit Arbeitsschutzbezug; AC Mess- und Prüfverfahren für die Ermittlung von Belastungen und Gefährdungen; HF Mangelhafte Kennzeichnungen
- ICS:13.220.20 Brandverhütung. Sprinkleranlagen
- Preis:203,70 EUR
- Identisch mit:prEN 17966(2023-05)<IDT>; ISO 6183(2022-03)<MOD>
- Aktualisierung:Unverändert
- Einspruchsfrist:28.06.2023