In diesem Video zeigen wir Ihnen die Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache:
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit mit dem Stand vom 11. Mai 2021 gilt für die Internetseite nora.kan-praxis.de.
Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Kommission Arbeitsschutz und Normung in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV), die auf der Grundlage von § 12d des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Mai 2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Internetseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- Nicht barrierefreie pdf
- Das Accordion kann ohne Maus nicht geöffnet
werden. - Verpflichtende Dateneingaben können im
Nachgang rückgängig gemacht aber vor
dem Abschicken nicht überprüft und korrigiert
werden. - Das Cookie-Banner ist nur teilweise barrierefrei
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von nora.kan.de aufgefallen? Dann senden Sie bitte eine E-Mail an info@kan.de.
Sollten Sie wegen digitaler Barrieren nicht an die gewünschte Information gelangen, können Sie uns auch per Post oder telefonisch erreichen:
Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) - Geschäftsstelle
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel. +49 2241 231-3471
Fax: +49 2241 231-3464
Wir unterstützen Sie gerne.
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de