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  • Kurzreferat:
    Dieses Dokument beschreibt ein Prüfverfahren zur Bestimmung der spezifischen Aktivitäten der Radionuklide Radium-226, Thorium-232 und Kalium-40 in Bauprodukten durch Halbleiter-Gammaspektrometrie. Dieses Dokument beschreibt die Probenahme einer Laborprobe, die Probenvorbereitung und die Messung der Probe durch Halbleiter-Gammaspektrometrie. Dazu gehört die Hintergrundsubtraktion, Energie- und Effizienzkalibrierung, Spektralanalyse, Berechnung der Aktivität mit den zugehörigen Unsicherheiten oder der Berechnung der Erkennungsgrenze und Nachweisgrenze und Angabe der Prüfergebnisse. Der Anwendungsbereich dieses Dokuments ist nicht produktspezifisch. Allerdings gibt es eine begrenzte Anzahl produktspezifischer Komponente, wie die Vorbereitung der Laborprobe und die Trocknung der Prüfmenge. Das Verfahren eignet sich für Produktproben, die aus einzelnen oder multiplen Bestandteilen bestehen.
  • Dokumentnummer:
    prEN 17216
  • Ausgabedatum:
    01.06.2023
  • Dokumentart:
    Norm-Entwurf
  • Titel:
    Bauprodukte - Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen - Messung der spezifischen Aktivität von Radium-226, Thorium-232 und Kalium-40 mittels Halbleiter-Gammaspektrometrie
  • Autor:
    CEN/TC 351 Bewertung der Freisetzung gefährlicher Stoffe aus Bauprodukten
  • Suchbegriff:
    Begriffe; Bestimmung; Bewertung; Definition; Freisetzung; Gammaspektrometrie; Gammastrahl; gefährlich; Halbleiter; Kalibrierung; Kalium; Laborprobe; Messverfahren; Prinzip; Probenentnahme; Probenvorbereitung; Prüfung; Prüfverfahren; Radionuklid; Radium; Spektrometrie; Stoff; Testverfahren; Thorium
  • Anwendungsfelder:
    08.01 Bauprodukte im Allgemeinen
  • Gefährdungen:
    AB Terminologische Festlegungen in Normen mit Arbeitsschutzbezug; CC Gefährdungsart: erbgutverändernd; GI Ionisierende Strahlungen (Röntgenstrahlungen, radioaktive Strahlung / Alpha-, Beta- und Gamma-Strahlung)
  • ICS:
    91.100.01 Baustoffe im Allgemeinen
  • Preis:
    82,20 EUR
  • Identisch mit:
    DIN EN 17216(2023-07)<IDT>
  • Aktualisierung:
    Neu
  • Einspruchsfrist:
    31.08.2023